Kein eigener Nachfolger als Uebernehmer
- Viele Betriebe kennen dieses Problem
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Man schiebt es vor sich hin oder
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nein, alle Betroffenen machen sich Gedanken über die Zukunft
- vorrangig ist der Entscheid, will man den Betrieb erhalten (unabhängig davon ob es eine genügende Existenz ist oder nicht!) oder nicht.
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Soll der Betrieb weiter leben darf man
nicht reduzieren ober abbauen
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Muss der
Betrieb aus irgend welchen Gründen aufgegeben werden, ist man beweglicher
Einschränkungen der Verfügungsfreiheit
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Obwohl niemand aus der eigenen Familie den Betrieb zur Selbstbewirtschaftung übernehmen will, hat der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, dass ein Nachkomme den Betrieb
übernehmen kann
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Das kann Lösungen manchmal schwierig
machen.
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Verschiedene Vorkaufs- und Kaufsrechte schränken die
Lösungen manchmal markant
ein.
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Ein starker Eingriff ist natürlich die vom Staat festzulegende Preisgrenze. Wird die Liegenschaft als lebensfähiges Gebilde eingestuft, ist der Erlös kleiner als wenn ein
parzellenweiser Verkauf bewilligt
wird.
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Unterschiedlich werden auch die Verfahren in den einzelnen Kantonen
gehandhabt